Regalprüfung - nützliche Infos
Mit Sicherheit planen
Geht es um das Aufstellen, die Wartung oder Inspektion von Regalen, dann gibt es in Deutschland jede Menge Vorschriften. Wenn Sie also gerade dabei sind Ihre neue Lagerausstattung oder ein Regalsystem planen, dann sollten Sie einige Vorschriften im Hinterkopf behalten. Hierzulande unter anderem folgende:
- Gefährdungsbeurteilung: Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
- Maßnahmen zur Schadensbeseitigung: DGUV Regel (ehemals BGR 234)
- Regale aus Stahl: DIN EN 15635
- Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen: §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
Müssen alle Regaltypen geprüft werden?
Wir können es vollends verstehen, wenn Sie jetzt doch ein bisschen verwirrt und verunsichert sind. Sicher fragen Sie sich jetzt insgeheim welche Regale denn nun überhaupt geprüft werden müssen und wie oft eine solche Prüfung vollzogen werden muss. Und wie sieht das überhaupt aus, wenn Sie die Regale ausschließlich privat nutzen? Müssen Sie dann einer Prüfpflicht ebenfalls nachkommen?
Fragen über Fragen. Gerne beantworten wir sie in diesem Abschnitt.
Natürlich könnte man, wenn man sich denn nun über die Vielzahl der Bestimmungen hierzulande aufregen möchte, über die ganzen Vorschriften schimpfen und darauf pochen das dies ohnehin alles unnötig ist. Doch letztendlich geht es bei der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung nicht darum Sie oder irgendjemand anderes zu ärgern. Vielmehr soll diese dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit in Ihrem Lager gewährleistet ist. Dabei setzt sich die Regalprüfung aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und der einmal im Jahr stattfindenden Expertenkontrolle zusammen.
Bei der sogenannten wöchentlichen Sichtkontrolle, die von einem geschulten Mitarbeiter durchgeführt wird, wird jedes Regal begutachtet. Im Rahmen dieser Begutachtung wird beispielsweise überprüft ob die Lasten gleichmäßig verteilt sind, das Regal sich nicht zur Seite neigt oder ob gegebenenfalls andere Auffälligkeiten vorliegen.
Der oder die Mitarbeiter, die diese wöchentlichen Sichtkontrollen durchführen, müssen zuvor nach der Betriebssicherheitsverordnung instruiert und nach DIN 15635 geschult worden sein.
Fallen im Rahmen der wöchentlichen Kontrollen Fehler oder Schäden auf, dann müssen diese sofort korrigiert beziehungsweise behoben werden.
Nicht zu vergessen ist, dass die wöchentlichen Kontrollen protokolliert werden müssen. So können eventuell vorliegende Schäden und Fehler vermerkt werden.
In ergänzenden Unterlagen wird dann ebenfalls die Korrektur von Fehlern sowie das Beheben von Schäden vermerkt. Auch weiterführende Maßnahmen, die dem Schutz der von Kunden und Mitarbeitern dienen, werden protokolliert. Wurde eine Regal repariert, dann ist im Anschluss immer ein Standsicherheitsnachweis auszuführen. Auch dieser muss schriftlich vermerkt werden.
Im Gegensatz zu der wöchentlichen Sichtprüfung wird die jährlich stattfindende Inspektion von einem speziellen Regalprüfer durchgeführt. Der sogenannte Regalprüfer verfügt über einen speziellen Befähigungsnachweis. Dieser Befähigungsnachweis kann bei der IHK oder einem anderen, vergleichbaren Bildungsträger erworben werden.
Betriebe die eventuell über mehrere Standorte verfügen, für die ist es sicherlich eine Überlegung wert Mitarbeiter aus den eigenen Reihen zum Regalprüfer ausbilden zu lassen. Denn so ersparen Sie sich die Kosten für einen externen Dienstleister. Für kleine Betriebe lohnt sich diese Investition zumeist nicht. Hier wird meist ein externer Prüfer mit der jährlichen Inspektion der Schwerlastregale beauftragt.
Geprüft nach DIN 15635 – Welche Regale sind davon betroffen?
In der DIN 15635 ist vermerkt das alle Regale die gewerblich genutzt werden in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Aus diesem Grund gilt die Regalinspektionspflicht:
- Für Regale die in der Landwirtschaft oder in Verkaufseinrichtungen zum Einsatz kommen
- Für Regalanlagen in sämtlichen Lagerräumen
- Für Regale auf denen Material oder Arbeitsmittel abgelegt werden
Wenn Sie als Kunde ein Regal ausschließlich privat nutzen, dann müssen Sie selbstverständlich Ihr Regal nicht überprüfen lassen. Wie oben schon beschrieben trifft diese Pflicht nur auf gewerbliche Verwender zu.
Als besonders wichtig ist hier die Prüfung von Schwerlastregalen einzustufen. Regalsysteme, die eine Fachlast bis 4.000 kg aufnehmen müssen, gelten prinzipiell als Schwerlastregale. Je nach Bauweise und Belastungstyp lassen sich Schwerlastregale in folgende Typen unterteilen:
- Kragarmregale
- Weitspannregale
- Durchlaufregale
- Palettenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Fachbodenregale
- Archivregale und manuell verfahrbare Regale
Außerdem müssen Schwerlastregale sowie alle anderen Lagerregale nach DIN 15635 mit Belastungswarnhinweisen gekennzeichnet werden. Belastungswarnhinweise enthalten Informationen über das maximal zulässige Gesamtgewicht und über das Maximalgewicht bezüglich Feld- und Fachlasten.